Kircheneintritt
Wenn Sie in die Evangelische Kirche (wieder-) eintreten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Pfarrerin. Ihr Antrag zur (Wieder-) Aufnahme geht ans Presbyterium und muß dort genehmigt werden. Es werden dabei keinerlei persönliche Details mitgeteilt. Danach können Sie in einem oder nach einem Sonntagsgottesdienst aufgenommen werden. Von dem Tag an sind Sie (wieder) Mitglied der Evangelischen Kirche.
Wenn Sie von der Katholischen (oder einer anderen) Kirche übertreten wollen, müssen Sie zunächst beim Amtsgericht Kerpen Ihren Austritt erklären, bevor Sie den Antrag stellen können.